Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Da ich nicht krankenkassenanerkannt bin, ist der Stundenansatz verhältnismässig tief. Je nach Situation ist eine Kostenübernahme von der Opferhilfe möglich.
Sämtliche Materialkosten, welche für die Therapie verwendet werden, sind in den Sitzungsgebühren inbegriffen. Grösserer, respektive spezieller Materialverbrauch wird nach Rücksprache zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Terminverhinderung muss dies 24-Stunden im Voraus kommuniziert werden, da ansonsten der volle Stundenansatz in Rechnung gestellt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmässig und wird wie folgt vereinbart:
Die Rechnung ist jeweils innert 30 Tagen zu begleichen.